Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im folgenden finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Daniel Zanger – mindly Design, Lois Welzenbacher-Straße 3, 6067 Absam, Österreich, mail@mindly.design.

1.      Geltung, Vertragsabschluss

1.1    Die Frima Daniel Zanger – mindly Design, (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischender Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezuggenommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2    Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von derAgentur schriftlich bestätigt werden.

1.3    Allfällige Geschäftsbedingungen des Kundenwerden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfallausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4    Änderungen der AGB werdendem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf dieBedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird derKunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5    Sollten einzelneBestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrerZugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6    Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2.      Social Media Kanäle

        Die Agentur weist denKunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von„Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nichtverpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von„Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

3.      Konzept-und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1    Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in einVertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zuGrunde.  

3.2    Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3    Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4    Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideenstehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5    Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6    Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7    Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.    

3.8    Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nachvollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

4.      Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll(„Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfender schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kundenvorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2    Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3    Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erstwährend der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4    Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestelltenUnterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls imInnenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger RechteDritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält derKunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5.      Fremdleistungen /Beauftragung Dritter

5.1    Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2    Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3    In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

6.      Termine

6.1    Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

6.2    Verzögert sich die Lieferung/Leistung derAgentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und imUmfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und dieAgentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3    Befindet sich die Agentur inVerzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agenturschriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegenNichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis vonVorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.      Vorzeitige Auflösung

7.1    Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a)      die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiterverzögert wird;

b)      der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c)      berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kundenbestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2    Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung desVertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8.      Honorar

8.1    Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Bei Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, wird immer zum Monatsende eine Teilrechnung erstellt.

8.2    Bei einem pauschal vereinbarten Auftrag, sind 50% der Gesamtsumme zum Projektbeginn fällig. Die restlichen 50% werden nach Abschluss des Projektes in Rechnung gestellt.

8.3    Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.4    Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.5    Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.6    Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten,
wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

9.      Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1    Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agenturgelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

9.2    Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechendenRechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls dieKosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragtenRechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3    Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossenerVerträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4    Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5    Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung vonTeilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6    Der Kunde ist nichtberechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt odergerichtlich festgestellt.

10.    Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1  Alle Leistungen der Agentur, einschließlichjener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe,Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus,bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentumder Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigungdes Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durchZahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbartenVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde dieLeistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerbvon Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedemFall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnunggestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt dieLeistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeitwiderrufbaren Leihverhältnis.

10.2  Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungender Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oderdurch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung derAgentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - desUrhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damitausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohnevertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hatder Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.

10.3  Für die Nutzung von Leistungen der Agentur,die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist- unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - dieZustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urhebereine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4  Für die Nutzung von Leistungen der Agenturbzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterischeVorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon,ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls dieZustimmung der Agentur notwendig.

10.5  Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agenturim 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertragvereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertragesnur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Abdem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

10.6  Der Kunde haftet der Agenturfür jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzungangemessenen Honorars.

11.    Kennzeichnung 

11.1  Die Agentur ist berechtigt, auf allenWerbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls aufden Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruchzusteht.

11.2  Die Agentur ist vorbehaltlichdes jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt,auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namenund Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehunghinzuweisen (Referenzhinweis).

12.    Gewährleistung  

12.1  Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich,jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckteMängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unterBeschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfälligeAbweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachungvon Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht aufIrrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2  Im Fall berechtigter und rechtzeitigerMängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch derLieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel inangemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchungund Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur istberechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglichoder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Indiesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechtezu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung dermangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3  Es obliegt auch dem Auftraggeber, dieÜberprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-,marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. DieAgentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet.Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einerallfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtlicheZulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigtwurden.

12.4  Die Gewährleistungsfristbeträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt,Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBGwird ausgeschlossen.

13.    Haftung und Produkthaftung

13.1  In Fällen leichterFahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten,Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oderVermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich umunmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oderMangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiverForderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafteroder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeithat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossenoder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2  Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche,die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme)gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn dieAgentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nichterkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftetdie Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oderKosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfälligeSchadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat dieAgentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3  Schadensersatzansprüche desKunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls abernach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit demNetto-Auftragswert begrenzt.

14.    Anzuwendendes Recht

Der Vertragund alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowieAnsprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unterAusschluss des UN-Kaufrechts.

15.    Erfüllungsort und Gerichtsstand 

15.1  Erfüllungsort ist der Sitzder Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald dieAgentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

15.2  Als Gerichtsstand (DerGerichtsstand muss in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden nochmalsexplizit vereinbart werden) für alle sich zwischen der Agenturund dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesemVertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständigeGericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden anseinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogeneBezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich aufFrauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung aufbestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zuverwenden.

16. Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Kreditkarte
Mit Abgabe der Bestellung geben Sie Ihre Kreditkartendaten an. Ihre Karte wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet.

PayPal Express
Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen.

Sofort by klarna
Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister Sofort GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München bezahlen zu können, müssen Sie über ein für Online-Banking freigeschaltetes Bankkonto verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Ihr Konto wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.

Klarna
In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister Klarna Bank AB (publ.), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden („Klarna“) bieten wir Ihnen die nachfolgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung über Klarna ist nur für Verbraucher verfügbar. Sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist, setzt die Zahlung über Klarna eine erfolgreiche Adress- und Bonitätsprüfung voraus und sie erfolgt direkt an Klarna. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der jeweiligen Zahlungsoption und im Bestellprozess.

Kauf auf Rechnung über Klarna
Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Versand der Ware und Erhalt der Rechnung fällig.

eps-Überweisung
eps-Überweisung ist ein einfaches und sicheres Online-Bezahlverfahren der österreichischen Banken für Einkäufe in Webshops oder für die Abwicklung elektronischer Amtsgeschäfte (e-Government) in Österreich. Wenn Sie im Webshop die Zahlungsvariante eps-Überweisung auswählen, werden Sie auf eine zentrale Liste von den teilnehmenden österreichischen Banken weitergeleitet. Nach der Auswahl Ihres Bankinstitutes werden Sie mit dem Login Ihres entsprechenden Online-Bankings verbunden. Nach erfolgter Anmeldung führen Sie die Bezahlung wie gewohnt mittels Online-Banking per TAN-Zeichnung durch – es bedarf keiner weiteren Eingaben wie etwa IBAN, Betrag oder Händler. Im Anschluss erhalten Sie eine elektronische Auftragsbestätigung.

17. Bestätigung

Der Kunde bestätigt durch den Kauf einer Dienstleistung, egal ob über den Online Shop oder direkt, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen.